Daniel Gockel

Webdesigner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und Daniel Gockel (nachfolgend “Einzelunternehmer”) geschlossenen Verträge über die angebotenen Leistungen.

Das Angebot des Einzelunternehmers richtet sich an Gewerbetreibende. Zwischen dem Einzelunternehmer und Privatpersonen werden keine Verträge geschlossen.

Der Einzelunternehmer erbringt jegliche Leistung und Dienstleistung ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Einzelunternehmer ist jederzeit dazu berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder diese zu ergänzen. Der Auftraggeber hat das Recht dieser Änderung zu widersprechen. Sollte der Auftraggeber dies jedoch nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt tun, gelten die Änderungen als wirksam angenommen.

2. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

3. Vertragsabschluss

3.1 Angebote des Einzelunternehmers sind freibleibend. 

3.2 Der Einzelunternehmer behält sich das ausschließliche Eigentums- und Urheberrecht an sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und anderen Dokumenten und Daten, unabhängig vom Medium, vor. Eine Offenlegung gegenüber Dritten erfordert die vorausgehende, explizite schriftliche Genehmigung vom Einzelunternehmer.

3.3 Angebote des Einzelunternehmers werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers per Brief oder elektronisch per E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3.4 Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt der Einzelunternehmer die Arbeit auf und erstellt einen entsprechenden Musterentwurf.

3.5 Webseiten, Onlineshops und Dienstleistungen im Bereich Online Marketing werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des Entwurfs, Änderungen oder Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Entwurfs) eine zweite Ausführung fordern. Darüber hinausgehende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Basis des vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

4. Lieferzeit und Terminabsprachen

4.1 Liefertermine und Terminabsprachen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

5. Abnahme

5.1 Ist nach der beauftragten Leistung ein Erfolg geschuldet, teilt der Einzelunternehmer dem Kunden elektronisch oder schriftlich mit, wenn die vertragsgegenständliche Leistung vollständig erbracht und zur Abnahme bereit ist.

5.2 Der Auftraggeber ist nach Zugang der Fertigstellungserklärung verpflichtet, die vertragsgegenständliche Leistung unverzüglich abzunehmen und darf sie nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigern. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

5.3 Die erbrachten Leistungen gelten ohne ausdrückliche Erklärung als vertragsgemäß abgenommen und werden in Rechnung gestellt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Übermittlung der Fertigstellungserklärung keine Abnahmeerklärung abgibt oder diese unbegründet ablehnt.

6. Mitwirkung des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die notwendigen Daten und Informationen rechtzeitig und in der für den Auftrag geeigneten Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere die einzupflegenden Inhalte für die zu erstellenden Internetseiten und erforderliche Informationen in Bezug auf die Konzeptions- und Strategiephase.

6.2 Soweit der Einzelunternehmer dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit dem Einzelunternehmer keine schriftliche oder elektronische Korrekturaufforderung zugeht.

7. Preise und Zahlung

7.1 Die Preise für die Leistungen des Einzelunternehmers ergeben sich aus dem Angebot. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sämtliche Preise sind Nettopreise und enthalten keine Umsatzsteuer, da der Einzelunternehmer Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist.

7.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Leistungen und Produkte im Eigentum des Einzelunternehmers.

9. Nutzungsrecht und Urheberrecht

9.1 Sämtliche Rechte an den erstellten Websites und Onlineshops sowie anderen Leistungen des Einzelunternehmers, insbesondere die Urheberrechte, verbleiben beim Einzelunternehmer.

9.2 Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Einzelunternehmer dem Auftraggeber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. 

9.3 Soweit Texte und Bilder, die durch Dritte (z. B. Stockfoto-Agenturen, Textredaktionen oder Generierung von Inhalten mittels KI-Tools) erstellt wurden, in die Website oder den Onlineshop eingebunden werden, werden die Nutzungsrechte gemäß den Lizenzbedingungen dieser Dritten eingeräumt. Der Einzelunternehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter durch vom Auftraggeber bereitgestelltem Material.

9.4 Der Auftraggeber erkennt hiermit an, dass sämtliche Nutzungsrechte oder Lizenzen für Drittsoftware oder Tools gekoppelt mit Lizenzschlüsseln, die durch den Einzelunternehmer im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich unter der Voraussetzung der fortwährenden Zustimmung des Einzelunternehmers gewährt werden. Der Einzelunternehmer behält sich das Recht vor, diese Zustimmung jederzeit und mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen zu entziehen. Bei einem Widerruf des Zustimmungsvorbehalts durch den Einzelunternehmer wird der bereitgestellte Lizenzschlüssel für den Auftraggeber ungültig. In diesem Fall obliegt es der Verantwortung des Auftraggebers, eigenständig für die Beschaffung und Verwaltung eines gültigen Lizenzschlüssels zu sorgen, um die fortgesetzte Nutzung der betreffenden Drittsoftware oder Tools sicherzustellen.

9.5 Der Auftraggeber gestattet dem Einzelunternehmer, das Projekt oder die erbrachten Leistungen als Referenz auf seiner Website oder in anderen Marketingmaterialien anzuführen. Dies beinhaltet das Recht des Einzelunternehmers, den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie relevante Projektdetails zu verwenden, um die Zusammenarbeit darzustellen. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung zurückziehen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine solche Nennung unzulässig oder unangemessen machen. In einem solchen Fall ist es die Pflicht des Auftraggebers, den Einzelunternehmer schriftlich über den Rückzug der Zustimmung zu informieren, woraufhin der Einzelunternehmer verpflichtet ist, die entsprechenden Referenzen von seiner Website und aus seinen Marketingmaterialien unverzüglich zu entfernen.

10. Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern

10.1 Bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen kann der Einzelunternehmer Dienste von Unterauftragnehmern, wie zum Beispiel Freelancern und/oder Agenturen, in Anspruch nehmen.

10.2 Der Einzelunternehmer haftet nicht für Schäden, die durch das Verschulden der von ihm beauftragten Unterauftragnehmer entstehen. Der Einzelunternehmer ist jedoch verpflichtet, bei Kenntnis von Mängeln, die von einem beauftragten Unterauftragnehmer verursacht wurden, diese unverzüglich zu beheben oder beheben zu lassen.

11. Mängelhaftung

11.1 Der Einzelunternehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

11.2 Der Einzelunternehmer verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung, zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Minderung der Vergütung oder im Fall der unverschuldeten Unmöglichkeit Rücktritt vom Vertrag verlangen.

11.3 Der Einzelunternehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass die für den Auftrag eingesetzten oder verwendeten Softwareprodukte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Der Einzelunternehmer haftet nicht für Schäden oder Mängel, die durch die verwendete Software hervorgerufen werden.

11.4 Der Unternehmer haftet nicht, soweit ein Mangel auf einer unsachgemäßen Bedienung oder unzureichenden Wartung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder andere vom Vertragspartner oder Dritten vorgenommene, unsachgemäße Eingriffe zurückzuführen ist.

12. Haftung

12.1 Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. Arglist). Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Einzelunternehmer, sofern dadurch eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

12.2 Vorbehaltlich der vorstehenden Haftungsbeschränkung, ist die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden, die durch den Einzelunternehmer verursacht werden, auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden und die jeweilige Auftragssumme begrenzt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

13.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit den Leistungen des Einzelunternehmers ist Lippstadt. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Einzelunternehmer weder verpflichtet noch bereit.

13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Aktualisiert am: 01. Dezember 2023